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Neben den beiden eigenen Wohnobjekten des Studentenwerks in Ingolstadt gibt es dort auch eine Anzahl an öffentlich geförderten Studentenwohnheimen in anderer Trägerschaft und Verwaltung. In diese Häuser dürfen nur Studentinnen und Studenten der Kath. Universität Eichstätt-Ingolstadt oder der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt aufgenommen werden. Bei der Festsetzung der Miete sind vom Träger die einschlägigen staatlichen Vorgaben für Studentenwohnheime zu beachten. Eine Liste zum Download finden Sie hier als PDF-Dokument.

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