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Jeder Studierende, der am Hochschulort oder in der Umgebung eine Wohnung oder ein Zimmer bezieht, muss sich nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde der zuständigen Gemeinde mit amtlichen Formularen anmelden. Ebenso muss ein Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde binnen zwei Wochen mit amtlichen Formularen angezeigt werden.

Hinweis: Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung. Die Aufenthaltszeiten am Studienort sind den Aufenthaltszeiten in der Heimatgemeinde insgesamt gegenüberzustellen und glaubhaft darzulegen.

Bürgeramt Mitte Nürnberg, Äußere Laufer Gasse 25, Tel. 0911 231-0,
Bewohnerparkausweise für Nürnberg können bequem online über die Internetseite des Bürgeramtes beantragt werden. Formulare und Hinweise auch unter www.nuernberg.de/internet/einwohneramt/

 

Erlangen:
Siehe Stichwort Bürgeramt Erlangen

Aufenthaltserlaubnis:

Studierende aus Nicht-EU-Staaten bedürfen einer Aufenthaltserlaubnis durch das Amt für Migration und Integration - Ausländerbehörde. Die Ausländerbehörde der Stadt Nürnberg arbeitet ausschließlich mit Terminvergaben und hat ihre Dienste und Angebote nahezu vollständig auf digitale Abwicklung umgestellt. Seit Mai 2020 steht die komplette Palette der Online-Services auf der neu gestalteten Website zur Verfügung (www.nuernberg.de/internet/auslaenderbehoerde/). Die Kundenkommunikation läuft hier über ein Kundenportal, das einen datenschutz- und rechtsicheren Austausch ermöglicht). 

Stadt Erlangen: Siehe Stichwort Bürgeramt Erlangen

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