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Mit dem Nürnberg-Pass können Nürnberger Bürgerinnen und Bürger, die Sozialleistungen beziehen, Angebote bei städtischen Einrichtungen und auch bei Vereinen und Verbänden in den Bereichen Bildung, Kultur, Freizeit und Sport zu ermäßigten Preisen in Anspruch nehmen. Eine Übersicht der Angebote finden Sie unter: www.nuernberg-pass.nuernberg.de. Neu ist die vergünstigte Fahrkarte Solo 31. Diese gilt für Busse und Bahnen (Zonen 100+200 im Tarifgebiet A in Nürnberg und Fürth) und kostet 15 € im Monat.

Leistungen für Bildung und Teilhabe (Schulpauschale, Leistungen für ein- und mehrtägige Klassenfahrten, Lernförderung, Kosten für gemeinsames Mittagessen und Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (bis 18 Jahre) erhalten alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, wenn sie selbst oder ihre Eltern eine der folgenden Sozialleistungen erhalten: Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz, Wohngeld und Kindergeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Leistungen, die mit dem Schulbesuch verknüpft sind, können bis zum 25. Geburtstag beantragt werden, wenn eine allge­meinbildende oder berufsbildende Schule besucht und keine Ausbildungsvergütung bezogen wird. Erhalten Sie eine Gebührenbefreiung für können Sie die Leistungen für das gemeinsame Mittagessen als freiwilligen Zuschuss der Stadt Nürnberg erhalten.

Zur Antragstellung benötigen Sie Ihren Personalausweis oder (Reise-)Pass und den aktuellen Bescheid des jeweiligen Sozialleistungsträgers. Den Nürnberg-Pass und Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie im Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe

Stadt Nürnberg Amt für Existenzsicherung und soziale Integration –Sozialamt Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe, Tel. 0911/231-43 47, E-Mail: sha-but@stadt.nuernberg.de  

Website: www.bildung-und-teilhabe.nuernberg.de

 

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