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Rechtsberatung des Studentenwerk Erlangen-Nürnberg

Beratungshilfe: Bedürftige oder geringverdienende Bürger können bei dem für sie zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein beantragen. Dieser berechtigt sie, sich gegen eine Gebühr von 15,-- € von einem Rechtsanwalt in außergerichtlichen Angelegenheiten des Zivilrechts, des Arbeitsrechts, des Verwaltungsrechts, des Verfassungsrechts und des Sozialrechts beraten zu lassen.
Auch Ausländer haben Anspruch auf Beratungshilfe.

Prozesskostenhilfe: Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe ist eine hinreichende Erfolgsaussicht einer Klage bzw. einer Klageverteidigung und das wirtschaftliche Unvermögen, die Prozesskosten zu tragen. Je nach finanzieller Situation des Rechtsuchenden kann Prozesskostenhilfe ohne eigene Beteiligung gewährt werden oder gegen Zahlung monatlicher Raten. Die Höhe der Raten ist einkommensabhängig. Maximal können 48 Monatsraten zur Rückzahlung der Prozesskosten eingefordert werden.

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