Navigation überspringen


Auch für Studierende besteht die Möglichkeit, sich für die Vermittlung einer Sozialwohnung vormerken zu lassen, sofern sie ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln, also ohne Unterstützung der Eltern, bestreiten können. Wegen der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt ist jedoch mit einer mehrjährigen Wartezeit zu rechnen. Wohngemeinschaften können aus rechtlichen Gründen keine Sozialwohnung erhalten. Für die Anträge sowie Informationen ist zuständig:

Stadt Ansbach, Nürnberger Straße 32, 91522 Ansbach, Tel. 0981/51457 od. 51334,

Die Ansprechpartner bei der Stadt für Sozialwohnungen und die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen sind julia.heimberger@ansbach.de und juergen.vogel@ansbach.de

Für das Stadtgebiet Ansbach ist die Stadt Ansbach zuständig, für Triesdorf und Neuendettelsau das Landratsamt Ansbach. Die Ansprechpartnerinnen im Landratsamt sind:

Frau Neefischer Landkreis Ansbach / Bürgerservice (landkreis-ansbach.de)

Frau Dietrich Landkreis Ansbach / Bürgerservice (landkreis-ansbach.de)

Frau Gansmeier Landkreis Ansbach / Bürgerservice (landkreis-ansbach.de)

Back to Top