Satzungen über die Erhebung des Grundbeitrags:
Satzung über einen zusätzlichen Beitrag zur Beförderung der Studierenden
im öffentlichen Nahverkehr:
Ab dem Wintersemester 2022/23 (Fassung vom 1.1.2023)
Wichtig: Seit dem Wintersemester 2023/24 wird kein Zusatzbeitrag mehr erhoben.