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Ausländische Studierende, Doktoranden/innen, Teilnehmer/innen an studienvorbereitenden
Sprachkursen, welche das 30. Lebensjahr vollendet haben, können nicht mehr der
gesetzlichen Krankenversicherung beitreten, sondern müssen häufig eine – meist sehr teure –
private Krankenversicherung abschließen.

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