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Auch für Studierende besteht die Möglichkeit, sich für die Vermittlung einer Sozialwohnung vormerken zu lassen, sofern sie ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln, also ohne Unterstützung der Eltern, bestreiten können. Wegen der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt ist jedoch mit einer mehrjährigen Wartezeit zu rechnen. Wohngemeinschaften können aus rechtlichen Gründen keine Sozialwohnung erhalten. Für die Anträge sowie Informationen ist zuständig:

Stadt Ansbach, Nürnberger Straße 32, 91522 Ansbach, Tel. 0981/51 335

Der Antrag kann online über www.ansbach.de/B%C3%BCrger/Bauen-Wohnen/Wohnberechtigungsschein/, per Email an wohnberechtigungsschein@ansbach.de  oder per Post an Stadt Ansbach, SG 311, Wohnberechtigungsschein, z.Hd. Herr Gründel, Nürnberger Str. 32, 91522 Ansbach gestellt werden.  Bitte reichen Sie keine originalen Unterlagen, sondern nur leserliche Kopien ein. Bei einer Antragsstellung per Email benötigen wir alle Unterlagen als PDF. Die Bearbeitung ist nur möglich, wenn Sie alle Unterlagen vollständig vorlegen. Sollten Unterlagen fehlen, melden wir uns bei Ihnen. Sollten Sie die nachgeforderten Unterlagen nicht in der gesetzten Frist einreichen, lehnen wir Ihren Antrag aufgrund fehlender Unterlagen ab. Nach Bearbeitung erhalten Sie Ihren Wohnberechtigungsschein zusammen mit der Rechnung per Post. Die Gebühr beträgt 10,00 € oder 20,00 €.

Alle Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften in Ansbach finden Sie hier: www.ansbach.de/B%C3%BCrger/Bauen-Wohnen/Miet-und-Sozialwohnungen/

Für das Stadtgebiet Ansbach ist die Stadt Ansbach zuständig, für Triesdorf und Neuendettelsau das Landratsamt Ansbach. Die Ansprechpartnerinnen im Landratsamt sind:

Frau Neefischer Landkreis Ansbach / Bürgerservice (landkreis-ansbach.de)

Frau Dietrich Landkreis Ansbach / Bürgerservice (landkreis-ansbach.de)

Frau Gansmeier Landkreis Ansbach / Bürgerservice (landkreis-ansbach.de)

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