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Jeder Studierende, der am Hochschulort oder in der Umgebung eine Wohnung oder ein Zimmer bezieht, muss sich nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde der zuständigen Gemeinde anmelden. Ebenso muss ein Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde binnen zwei Wochen angezeigt werden.

Hinweis: Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung. Die Aufenthaltszeiten am Studienort sind den Aufenthaltszeiten in der Heimatgemeinde insgesamt gegenüberzustellen und glaubhaft darzulegen.

In Nürnberg können Sie Ihren Hauptwohnsitz bequem online an- oder ummelden. Für die Meldung eines Nebenwohnsitzes benötigen Sie einen Termin bei einem der Bürgerämter.

Bewohnerparkausweise für Nürnberg können ebenfalls online beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Stadt Nürnberg. www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser/dienstleistung/wohnungswechsel.html

Erlangen:
Siehe Stichwort Bürgeramt Erlangen

Aufenthaltserlaubnis:

Studierende aus Nicht-EU-Staaten bedürfen einer Aufenthaltserlaubnis durch das Amt für Migration und Integration - Ausländerbehörde. Die Ausländerbehörde der Stadt Nürnberg arbeitet ausschließlich mit Terminvergaben und hat ihre Dienste und Angebote nahezu vollständig auf digitale Abwicklung umgestellt. Die komplette Palette der Online-Dienste steht auf der Website der Ausländerbehörde zur Verfügung www.nuernberg.de/internet/auslaenderbehoerde

Stadt Erlangen: Siehe Stichwort Bürgeramt Erlangen

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