Meldepflicht
Studierende, die am Hochschulort oder in der Umgebung eine Wohnung oder ein Zimmer beziehen, müssen sich gemäß dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug persönlich bei der Meldebehörde der zuständigen Gemeinde anmelden.
Auch ein Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde ist binnen zwei Wochen persönlich anzuzeigen.
Hinweis: Die Hauptwohnung ist die Wohnung, die vorwiegend genutzt wird.
Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Diese Unterlagen sind bei jeder Anmeldung vorzulegen.
Kontakt zur Meldebehörde Ingolstadt:
Stadt Ingolstadt – Bürgeramt, Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt, Telefon: 0841 / 305-1500
Terminhotline: 0841 / 305-2929, Homepage: www.ingolstadt.de.
Für alle Anliegen ist beim Bürgeramt eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Diese kann online unter folgendem Link vorgenommen werden: www.ingolstadt.de/tevisweb
Stadt Eichstätt, Einwohnermeldeamt, Marktplatz 11,Zimmer Nr. 001, EG, 85072 Eichstätt,
Telefon: 0 84 21/6001-170, -172, -174, Internet: www.eichstaett.de