Neben dem Ansbacher Wohnheim des Studierendenwerks gibt es dort auch eine Anzahl an öffentlich geförderten Studierendenwohnheimen in anderer Trägerschaft und Verwaltung. In diese Häuser dürfen nur Studentinnen und Studenten der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ansbach aufgenommen werden. Bei der Festsetzung der Miete sind vom Träger die einschlägigen staatlichen Vorgaben für Studierendenwohnheime zu beachten.
Eine Liste zum Download finden Sie hier als PDF-Dokument.