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Jeder Studierende, der am Hochschulort oder in der Umgebung eine Wohnung oder ein Zimmer bezieht, muss sich nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde der zuständigen Gemeinde mit amtlichen Formularen anmelden. Ebenso muss ein Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde binnen zwei Wochen mit amtlichen Formularen angezeigt werden.

Hinweis: Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung. Die Aufenthaltszeiten am Studienort sind den Aufenthaltszeiten in der Heimatgemeinde insgesamt gegenüberzustellen und glaubhaft darzulegen.

Stadt Ansbach, Bürgeramt, Nürnberger Straße 32, 91522 Ansbach, Tel. 0981/ 51-0,
Internet: www.ansbach.de

Gemeinde Neuendettelsau, Johann-Flierl-Straße 19, 91564 Neuendettelsau, Tel. 09874/502 0,
Internet: www.neuendettelsau.eu

Geimeinde Weidenbach, Triesdorfer Straße 8, 91746 Weidenbach, Tel. 09826/62200
Internet: www.weidenbach-triesdorf.de/gemeinde/

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