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Einmalzahlung für Studierende kann in Kürze beantragt werden

Einmalzahlung für Studierende kann in Kürze beantragt werden

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) teilt aktuell mit, dass die 200 Euro Einmalzahlung für Studierende in Kürze beantragt werden kann. Über das Portal www.einmalzahlung200.de können alle Studierende mit Wohnsitz in Deutschland bereits jetzt die ersten Vorbereitungen für den Antrag erledigen. Wichtig: Unser Amt für Ausbildungsförderung ist für diesen Antrag nicht zuständig, bitte sehen Sie von Nachfragen ab!


Zur Informationskampagne des Bundesministeriums für Bildung und Forschung über die 200 Euro Einmalzahlung bzw. Energiepreispauschale für alle Studierenden erklärt Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks:

„Es ist zu viel Zeit vergangen seit der Ankündigung dieser Direkthilfe. Es muss nun im gemeinsamen Interesse von Bund und Ländern sein, dass es mit der Auszahlung rasch auch tatsächlich losgeht. Das Schlimmste wäre, wenn auf dem Rücken der Studierenden nun ein politischer Streit zwischen Bund und Ländern ausgetragen würde, anstatt dass das Geld endlich fließt.

Die Geduld der Studierenden ist reichlich strapaziert worden, und die Antragsvoraussetzungen für sie sind anspruchsvoll. Es darf nicht noch mehr Zeit verstreichen, der Winter ist bald vorbei. Die höheren Kosten für Gas und Strom haben die Studierenden jetzt. Vielen von ihnen steht das Wasser bis zum Hals. Ihr Budget ist ohnehin auf Kante genäht, jetzt wissen viele nicht mehr, wie sie aufgrund der Preiserhöhungen noch Miete und Lebensmittel bezahlen sollen.

Das Vorhaben ist nicht trivial; die Anforderungen an das Portal sind hoch. Es gibt kein zentrales Register aller Studierenden in Deutschland, und weder Hochschulen noch Studierendenwerke verfügen über deren Kontendaten. Das Online-Antragsportal muss hohe Sicherheits- und datenschutzrechtliche Standards erfüllen, und es muss missbrauchssicher sein. Aber nach mehr als drei Jahren pandemiebedingter staatlicher Online-Hilfen muss man erwarten können, dass Bund und Länder über Expertise verfügen, wie man möglichst rasch solche Online-Hilfen aufsetzt.

Neben der Einmalzahlung sind überdies strukturelle Verbesserungen bei der staatlichen Studienfinanzierung notwendig, vor allem beim BAföG. Das macht ein studentisches Budget erst planbar. Der BAföG-Grundbetrag muss so rasch wie möglich erhöht werden, damit es an die steigenden Preise angepasst wird. Beim Bürgergeld beträgt der Grundbedarf 502 Euro im Monat, beim BAföG 452. Warum wird das nicht rasch angeglichen? Nötig ist auch ein Plus bei der Wohnkostenpauschale, denn von den 360 Euro zurzeit kann man sich in den meisten Hochschulstädten kein WG-Zimmer leisten, und die fürs Unterhaltsrecht maßgebliche Düsseldorfer Tabelle gibt inzwischen 410 Euro Mietanteil im Monat vor. Und wir brauchen beim BAföG einen automatischen Inflationsausgleich, wie er bei anderen Sozialleistungen Standard ist. Das BAföG muss regelmäßig an die Entwicklung von Preisen und Einkommen angepasst werden. Da nun die Eckpunkte für die geplante Kindergrundsicherung vorliegen, kann auch die im Koalitionsvertrag versprochene strukturelle BAföG-Reform angepackt werden. Das müsste die Bundesregierung parallel zur Einmalzahlung und unabhängig tun. 2023 muss das Jahr einer BAföG-Erhöhung und der BAföG-Reform werden.“

 

> Infos beim BMBF

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