Studierende, die bereits BAföG beziehen und bei denen im BAföG-Bescheid das Ende des laufenden Bewilligungszeitraumes auf Ende des Wintersemesters angesetzt ist, aufgepasst: Denken Sie daran, den Weiterförderungsantrag für das Sommersemester 2025 bis spätestens 31. Januar zu stellen! Sie haben Fragen zum Weiterförderungsantrag oder generelle Fragen zum BAföG? Wir bieten Ihnen am 29. Januar von 14.00 - 15.00 Uhr eine Online-Beratung mit einem Ansprechpartner des BAföG-Amts an: werkswelt.de/weiterleistung