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Änderungen am BAföG zum Wintersemester 2020/21

Änderungen am BAföG zum Wintersemester 2020/21

Durch die 2019 beschlossene BAföG-Novelle können Studierende zum Wintersemester 2020/21 mehr Geld bekommen. Wie geplant werden sowohl die Bedarfssätze, als auch die Vermögensfreibeträge erhöht. Zum Wintersemester 2021/22 wird dann eine weitere Anpassung erfolgen.


Bedarfssätze ab WiSe 2020/21
Bei Eltern ohne KV/PV           483,00 €
Bei Eltern mit KV/PV           592,00 €
Bei Eltern mit KV/PV ü30           672,00 €
Nicht bei Eltern ohne KV/PV           752,00 €
Nicht bei Eltern mit KV/PV           861,00 €
Nicht bei Eltern mit KV/PV ü30           941,00 €

KV = Krankenversicherungszuschlag, PV = Pflegeversicherungszuschlag

 

Für die meisten Studierenden bedeutet dies also eine Erhöhung des maximalen Bedarfssatzes auf 752 € (U25, nicht bei den Eltern wohnend) bzw. 483 € (U25, bei den Eltern wohnend). Für die über 25 Jährigen beläuft sich die Förderung auf maximal 861 € (nicht bei den Eltern wohnend) bzw. maximal 592 € (bei den Eltern wohnend).

Ebenfalls erhöht sich der Vermögensfreibetrag: 
Vermögensfreibetrag ab WiSe 2020/21: 8.200,00 €

 

Bei Fragen zum BAföG wenden Sie sich bitte direkt an das Amt für Ausbildungsförderung. Für allgemeine Fragen zur Studienfinanzierung steht unsere Sozialberatung zur Verfügung.

 

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