Durch die 2019 beschlossene BAföG-Novelle können Studierende zum Wintersemester 2020/21 mehr Geld bekommen. Wie geplant werden sowohl die Bedarfssätze, als auch die Vermögensfreibeträge erhöht. Zum Wintersemester 2021/22 wird dann eine weitere Anpassung erfolgen.
Bedarfssätze | ab WiSe 2020/21 |
Bei Eltern ohne KV/PV | 483,00 € |
Bei Eltern mit KV/PV | 592,00 € |
Bei Eltern mit KV/PV ü30 | 672,00 € |
Nicht bei Eltern ohne KV/PV | 752,00 € |
Nicht bei Eltern mit KV/PV | 861,00 € |
Nicht bei Eltern mit KV/PV ü30 | 941,00 € |
KV = Krankenversicherungszuschlag, PV = Pflegeversicherungszuschlag
Für die meisten Studierenden bedeutet dies also eine Erhöhung des maximalen Bedarfssatzes auf 752 € (U25, nicht bei den Eltern wohnend) bzw. 483 € (U25, bei den Eltern wohnend). Für die über 25 Jährigen beläuft sich die Förderung auf maximal 861 € (nicht bei den Eltern wohnend) bzw. maximal 592 € (bei den Eltern wohnend).
Ebenfalls erhöht sich der Vermögensfreibetrag:
Vermögensfreibetrag ab WiSe 2020/21: 8.200,00 €
Bei Fragen zum BAföG wenden Sie sich bitte direkt an das Amt für Ausbildungsförderung. Für allgemeine Fragen zur Studienfinanzierung steht unsere Sozialberatung zur Verfügung.