Studierende, die bereits BAföG beziehen und bei denen im BAföG-Bescheid das Ende des laufenden Bewilligungszeitraumes auf Ende März 2023 festgesetzt ist, aufgepasst: Denken Sie daran, den Weiterförderungsantrag für das Sommersemester 2023 bis spätestens 31. Januar zu stellen! Sie haben Fragen zum Weiterförderungsantrag oder generelle Fragen zum BAföG? Wir bieten Ihnen am 23. und 24. Januar jeweils von 15.00 bis 17.00 Uhr eine Online-Beratung mit einem Ansprechpartner des BAföG-Amts an.