Wichtig für alle BAföG-Geförderten: Bitte denken Sie daran, den Weiterförderungsantrage rechtzeitig zu stellen! Stichtag ist der 31. Januar.
Studierende, die bereits BAföG beziehen und bei denen im BAföG-Bescheid das Ende des laufenden Bewilligungszeitraumes auf Ende März 2026 festgesetzt ist, aufgepasst: Denken Sie daran, den Weiterförderungsantrag für das Sommersemester 2025 rechtzeitig zu stellen. Stichtag für die Abgabe der Anträge: 31.01.2026!
Unser Amt für Ausbildungsförderung kann hier kontaktiert werden






