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Beitragsservice informiert über Regelungen zum Rundfunkbeitrag für Studierende

Beitragsservice informiert über Regelungen zum Rundfunkbeitrag für Studierende

Studierende, die BAföG erhalten, können sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Wohnung befreien lassen.


Zum Start des Wintersemesters hat der Beitragsservice sein Informationsangebot für Studierende umfassend überarbeitet und unter rundfunkbeitrag.de/studierende gebündelt.

Das Angebot ist in Deutsch und Englisch verfügbar und richtet sich damit auch an internationale Studierende; neben dem notwendigen Antragsformular enthält es Antworten auf die häufigsten Fragen.

 

 

 

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