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Zweiter Heizkostenzuschuss für BAföG-Geförderte

Zweiter Heizkostenzuschuss für BAföG-Geförderte

Die Überweisung zum 2. Heizkostenzuschuss soll zum 29. März erfolgen. Die zugehörigen Bescheide wurden bereits versendet. Studierende, die von September 2022 bis Dezember 2022 Wohngeld bekommen haben, Leistungen nach dem BAföG bezogen haben und außerhalb der elterlichen Wohnung wohnten bzw. wohnen, sowie Personen, die einen Unterhaltsbeitrag nach dem AFBG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld bekommen haben bzw. bekommen, erhalten automatisch den zweiten Heizkostenzuschuss. Der zweite Heizkostenzuschuss (Entlastungspaket III) beträgt für diesen Personenkreis einmalig pauschal 345 Euro.


Sie haben einen Bescheid über zweiten Heizkostenzuschuss bekommen und haben Nachfragen an unser Amt für Ausbildungsförderung? Untenstehend finden Sie die Kontaktinformationen. Übrigens: Die Durchwahl Ihres Sachbearbeiters bzw. Sachbearbeiterins steht auch auf allen anderen Bescheiden zum BAföG.

Die Kontaktinformationen unseres Amts für Ausbildungsförderung sind: 

Nürnberg
Amt für Ausbildungsförderung
Andreij-Sacharow-Platz 1
90403 Nürnberg
0 91 31 / 80 02-59
werkswelt.de/index.php?id=afa_nbg

 

Erlangen
Amt für Ausbildungsförderung
Hofmannstraße 27
91052 Erlangen
0 91 31 / 80 02-900
werkswelt.de/index.php?id=afa_erlangen

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