Die im April von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek in Aussicht gestellte Überbrückungshilfe für besonders bedürftige Studierende in pandemiebedingten Notlagen mit einem Gesamtvolumen von 100 Millionen Euro kann beantragt werden. Die Überbrückungshilfe wird vom Deutschen Studentenwerk (DSW) verwaltet und in Bayern vor Ort von den zuständigen Studentenwerken vergeben. Die finanzielle Hilfe erfolgt in Form einer Kontoaufstockung und muss nicht zurückgezahlt werden. Alle Informationen haben wir hier zusammengefasst: werkswelt.de/ueberbrueckungshilfe