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Vorübergehend nur To-Go-Betrieb in allen Mensen und Cafeterien

Vorübergehend nur To-Go-Betrieb in allen Mensen und Cafeterien

Liebe Gäste, aufgrund einer tagesaktuellen Verfügung vom Montag, 2. November 2020 dürfen wir Sitzplätze für Studierende und Beschäftigte in unseren Einrichtungen vorerst nicht anbieten. Unsere Einrichtungen sind aber weiterhin geöffnet und bieten Takeaway Essen!


 

 

Wortlaut des Bayerisches Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:

"Nach § 13 Abs. 3 dürfen „nicht öffentlich zugängliche Betriebskantinen“ in Abweichung von § 13 Abs. 1 unter bestimmten Auflagen weiterbetrieben werden. Die Mensen der Studentenwerke unterfallen nach der Auffassung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, nicht dieser Ausnahme. „Nicht öffentlich zugängliche Betriebskantinen“ dienen der Verpflegung von betriebszugehörigem Personal. Die Ausnahme des § 13 Abs. 3 kommt daher – unter Einhaltung der in § 13 Abs. 3 genannten Anforderungen - allenfalls für die Verpflegung des Personals der Studentenwerke in Betracht. Im Hinblick auf den Gästekreis der Studierenden bleibt es jedoch bei der Gleichstellung mit der allgemeinen Gastronomie (§ 13 Abs. 1).

 

Sofern nicht bereits geschehen, muss daher der gastronomische Präsenzbetrieb in den Mensen für Studentinnen und Studenten ab heute (02.11.2020) bis zum Außerkrafttreten der 8. BayIfSMV eingestellt werden. Die bereits praktizierte Abgabe von mitnahmefähigen Speisen an Studentinnen und Studenten („To-Go-Betrieb“) ist weiterhin möglich (§ 13 Abs. 2)."

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