Die Überweisung zum 2. Heizkostenzuschuss soll zum 29. März erfolgen. Die zugehörigen Bescheide wurden bereits versendet. Studierende, die von September 2022 bis Dezember 2022 Wohngeld bekommen haben, Leistungen nach dem BAföG bezogen haben und außerhalb der elterlichen Wohnung wohnten bzw. wohnen, sowie Personen, die einen Unterhaltsbeitrag nach dem AFBG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld bekommen haben bzw. bekommen, erhalten automatisch den zweiten Heizkostenzuschuss. Der zweite Heizkostenzuschuss (Entlastungspaket III) beträgt für diesen Personenkreis einmalig pauschal 345 Euro.
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