Ab dem 23. August gilt in Bayern die neue 3G-Regel. Beim einer Inzidenz von über 35 muss dann beim Besuch unserer Einrichtungen der Impausweis, Genesenenstatus oder ein aktueller Test nachgewiesen werden. Der Impfnachweis ist dabei die einfachste und sicherste Variante. Aktuell kann allen Studierende in Bayern ohne Wartezeit ein Impfangebot gemacht werden – wir haben Ihnen nachfolgend eine Übersicht in unsererm Betreuungsgebiet zusammengestellt.












