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BMBF-Überbrückungshilfe für Studierende in Notlage startet wieder  

BMBF-Überbrückungshilfe für Studierende in Notlage startet wieder  

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, von November 2020 bis März 2021 erneut mit Zuschüssen. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben. Die Überbrückungshilfe kann ab heute, 20. November 2020, ausschließlich online beantragt werden.


 

Online-Beantragung hier: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de 

Wir haben für Sie eine umfassende FAQ und weitere Hinweise zusammengestellt

 

Für die Studierenden gibt es jetzt mehrere Verbesserungen:

  • Wenn die pandemiebedingte Kündigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses nicht erbracht werden bzw. schriftlich dokumentiert werden kann, reicht neu auch eine Selbsterklärung, aus der sich Grund und Umstände der Kündigung ergeben.
  • Wenn die geforderten zwei schriftlichen Ablehnungen von mindestens zwei Stellenbewerbungen nicht erbracht werden können, reicht neu auch eine Selbsterklärung zu erfolglosen Bewerbungen und deren Ablehnung
  • Es müssen nunmehr noch die Kontoauszüge vom Vormonat sowie vom laufenden Monat bis zum Vortag der Antragstellung hochgeladen werden.
  • Es müssen nur noch die Kontoauszüge für die Konten hochgeladen werden, auf die kurzfristig zugegriffen werden kann.

 

BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe: 
Telefon:          0800 26 23 003 
Servicezeiten der Hotline: 
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr 
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr

 

 

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