Der bayerische Landtag hat durch eine Änderung am Hochschulgesetz die Regelstudienzeit in Bayern für das Wintersemester 20/21 und das Sommersemester 2021 verlängert. Damit verlängert sich auch die Möglichkeit BAföG zu beziehen. Die Förderungshöchstdauer wird von amtswegen automatisch angepasst. Bitte denken Sie dennoch daran, rechtzeitig Ihren Folgeantrag zu stellen.










